Antrag: Gastronomie entlasten – Vergnügungssteuer abschaffen
Die Stadt Stuttgart erhebt für bestimmte Unternehmen in der Gastronomie eineVergnügungssteuer. Dies gilt insbesondere für Betreiber von Spiel- undMusikautomaten, TischfuĆball, Billardtischen, Darts und weiterenVergnügungsbereichen. Die Vergnügungssteuer wird zusƤtzlich zur Gewerbesteuer erhoben. DieVergnügungssteuer belastet die betroffenen Unternehmen neben den ohnehin weitersteigenden Betriebsausgaben erheblich. Zum Ausgleich für den Verzicht auf die Vergnügungssteuer kƶnnen an anderer StelleGelder eingespart […]