Antrag: Waffenverbot bei Veranstaltungen: Kontrolle und Durchsetzung verbessern
Das Führen von Waffen jeglicher Art ist gemäß § 42 Waffengesetz verboten beiöffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen,Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-,und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen. Mehr zu diesem Antrag finden Sie im Menü unter „Anfragen und Anträge“ oder…
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