Antrag: Waffenverbot bei Veranstaltungen: Kontrolle und Durchsetzung verbessern
Wir habe neue Anträge und Anfragen bei der Stadt eingereicht. Trauriger Anlass sind die vielen, teilweise tödlichen Übergriffe von islamischen Fundamentalisten. Das Führen von Waffen jeglicher Art ist gemäß § 42 Waffengesetz verboten bei öffentlichenVergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichenöffentlichen Veranstaltungen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichtenist, sowie […]