Politischer Missbrauch einer Demonstration
Man muss kein „Querdenker“ sein, um für das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit einzustehen. Polizeidirektion und Rechtsgutachter stellten zu den Vorgängen vom Karsamstag eindeutig fest: Es war eine friedliche Demonstration der bürgerlichen Mitte. Ein Verbot wäre verfassungswidrig gewesen, eine Auflösung hätte Gewalt gegen Tausende Alte und Kinder bedeutet und das Infektionsrisiko erhöht: In diesem Rechtsstaat nicht zu…
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