Antrag: Gastronomie entlasten – Vergnügungssteuer abschaffen
Die Stadt Stuttgart erhebt für bestimmte Unternehmen in der Gastronomie eineVergnügungssteuer. Dies gilt insbesondere für Betreiber von Spiel- undMusikautomaten, Tischfußball, Billardtischen, Darts und weiterenVergnügungsbereichen. Die Vergnügungssteuer wird zusätzlich zur Gewerbesteuer erhoben. DieVergnügungssteuer belastet die betroffenen Unternehmen neben den ohnehin weitersteigenden Betriebsausgaben erheblich. Zum Ausgleich für den Verzicht auf die Vergnügungssteuer können an anderer StelleGelder eingespart […]