Antrag: Keine Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Antrag: Keine Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Egal ob Markthalle, Staatsoper oder Wilhelmpalais – der Erhalt originärer Architektur
muss für das Stadtbild oberste Priorität haben. Baumaßnahmen an
denkmalgeschützten Gebäuden bedürfen stets einer denkmalschutzrechtlichen
Genehmigung. Dabei gilt es, eine Reihe von Kriterien zu beachten. Sinn und Zweck
des Denkmalschutzes ist es, das Denkmal möglichst komplett in Materialität und
Erscheinungsform zu erhalten – denn nur so kann es ein authentisches Zeugnis
seiner Zeit sein. Viele Denkmale genießen auch Umgebungsschutz, damit das
Erscheinungsbild und der Blick auf das Denkmal nicht beeinträchtigt werden.
Zu bedenken sind auch Dachlandschaften in Altstädten, die einen hohen ästhetischen
Wert besitzen.

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