
Die Mitnahme von Fahrrädern in den Stuttgarter Stadtbahnen ist zu bestimmten
Zeiten, insbesondere während der Hauptverkehrszeiten 6:00 – 8:30 Uhr und von 16:00 – 18:30 Uhr, untersagt, um einen reibungslosen und sicheren Betrieb zu
gewährleisten. Dennoch kommt es immer wieder zu Verstößen gegen diese Regelungen, was zu Störungen im Fahrgastverkehr und möglichen Sicherheitsrisiken
führen kann.
Die vorliegenden Fragen sollen dazu dienen, Klarheit darüber zu erhalten, in welchem Ausmaß diese Verstöße auftreten, welche Auswirkungen sie auf den
Betriebsablauf haben und wie wirksam die bestehenden Kontrollmechanismen sind.
Des Weiteren soll ermittelt werden, welche Maßnahmen seitens der Betreibergesellschaft ergriffen werden, um die Regelungen konsequent
durchzusetzen und ob Verstöße entsprechend sanktioniert werden.
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