Antrag: Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Vorbehaltsnetz (Vorfahrtsstraßennetz) von 40 km/h auf generell 50 km/h und bis zu 70 km/h

Antrag: Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Vorbehaltsnetz (Vorfahrtsstraßennetz) von 40 km/h auf generell 50 km/h und bis zu 70 km/h

Wie einem Artikel der Stuttgarter Nachrichten vom 09.01.2025 zu entnehmen ist, sind die Gründe für eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Verringerung der Schadstoffbelastung und damit der Umsetzung des Luftreinhalteplans praktisch entfallen. Die Feinstaubbelastung in der LHS ist auch 2024 weiter zurückgegangen, und am Neckartor wurde durch das LUBW die NOx-Konzentration mit nur noch 31 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel 2024 erfasst.

Laut einer Umfrage (Statista vom 05.07.2024) sind 62 % der Bürger in Großstädten auf das Kfz angewiesen, unsere Straßen müssen also in der Lage sein, diesen Verkehr aufzunehmen. Aber leider ist nicht nur die Infrastruktur teils marode, sondern
die sogenannte „grüne Welle“ auf dem Vorfahrtsstraßennetz ist durch die Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h nicht mehr vorhanden.

Mehr dazu im Antrag.

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