Wir fragen an:
- Wie viele Anfragen von Handwerksbetrieben gab es seit Bestehen der Möglichkeit
einer Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende mit Standort innerhalb eines
Bewohnerparkgebiets? - Wie viele Anfragen von Handwerksbetrieben gab es seit Bestehen der
Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende mit Standort außerhalb eines
Bewohnerparkgebietes? - Wie viele Anfragen von Handwerksbetrieben gab es seit Bestehen der
Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende mit Standort außerhalb der
Landeshauptstadt? - Die Verwaltung möge für die letzte Dekade illustrativ darstellen, wie sich die
Entwicklung der Anfragen bis dato gestaltet hat – unterteilt nach den oben genannten
Kriterien. - Die Verwaltung möge Auskunft erteilen, wie hoch die Einnahmen der letzten
Dekade für den kommunalen Haushalt waren und den damit einhergehenden Anteil,
der jeweils auf Gewerbetreibende mit Standort in einem Bewohnerparkgebiet,
außerhalb eines Bewohnerparkgebietes und außerhalb der Landeshauptstadt fällt.
Begründung:
Auf regionaler Ebene gibt es kommunenübergreifende Parkausweisdokumente für
Handwerks- und Sozialdienstbetriebe, nur die LHS befindet sich mit den angrenzenden Kommunen in keinerlei Vereinbarung.
Hier gilt es zu ermitteln, welchen Bedarf und Anteil auf kommunaler Ebene und angrenzenden Regionen für Handwerksbetriebe und Sozialdienste fasslich besteht.