Die Stadt Stuttgart erhebt für bestimmte Unternehmen in der Gastronomie eine
Vergnügungssteuer.
Dies gilt insbesondere für Betreiber von Spiel- und
Musikautomaten, Tischfußball, Billardtischen, Darts und weiteren
Vergnügungsbereichen.
Die Vergnügungssteuer wird zusätzlich zur Gewerbesteuer erhoben. Die
Vergnügungssteuer belastet die betroffenen Unternehmen neben den ohnehin weiter
steigenden Betriebsausgaben erheblich.
Zum Ausgleich für den Verzicht auf die Vergnügungssteuer können an anderer Stelle
Gelder eingespart werden, z.B. im Bereich Sammelunterkünfte und der Versorgung
von Asylbewerbern oder durch Unterlassung fragwürdiger und teurer
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.