Grundsteuer: Der Versuchung widerstehen

Grundsteuer: Der Versuchung widerstehen

Ja, die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle auch für unsere Stadt. Auf Einnahmen in der
Größenordnung von gut 150 Millionen Euro kann der städtische Haushalt nicht verzichten.
Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherige Berechnungsmethode für
verfassungswidrig erklärt. Leider scheint die darauf folgende Neufassung keine Erfolgsgeschichte zu
werden, denn in Baden-Württemberg klagen der Bund der Steuerzahler und weitere Verbände gegen
das ab 2025 im Ländle geltende Landesgrundsteuergesetz.


Die AfD spricht sich für eine vollständige Abschaffung der Grundsteuer aus, denn sie ist nicht nur
ungenau und ungerecht, sie ist auch ein verwaltungsaufwendiges Bürokratiemonster. Als Ausgleich
sollen die Kommunen einen Hebesatz auf die Einkommensteuer bekommen, was gerechter wäre und
auch zu einer erheblichen bürokratischen Entlastung führen würde.


Bis sich eine solche Lösung auf Bundesebene verwirklichen lässt, sind kluge Entscheidungen der
Kommunen notwendig. Der Versuchung, angesichts schwächelnder Wirtschaft und großer
städtischer Wünsche den Haushalt durch eine Grundsteuererhöhung zu stützen, müssen wir
widerstehen.


Die Stuttgarter Grund- und Wohnungseigentümer dürfen nicht noch zusätzlich belastet werden.
Deshalb muss Stuttgart die Hebesätze der Grundsteuer so senken, dass in der Summe das neue
Grundsteueraufkommen zu keiner Steuererhöhung führt, und so gestalten, dass die Erhöhung zur
bisherigen Grundsteuer im Einzelfall maximal 30 Prozent beträgt.