Tiefgaragen in Innenhöfen bauen – Stellplatzablösebeträge sinnvoll nutzen

Tiefgaragen in Innenhöfen bauen – Stellplatzablösebeträge sinnvoll nutzen

Wie die Verwaltung in der GRDrs 245/2022 mitteilt, hat die Rücklage aus der Ablösung der Stellplatzpflicht einen Bestand von rund 6,7 Millionen Euro (Stand 2021). Diese Mittel müssen zweckgebunden verwendet werden, z. B. für die Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen oder privater Stellplätze zur Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen.

Die Verwendung der Mittel für andere Zwecke oder gar eine Rückzahlung von Ablösebeträgen an Bauherren würde nach unserer Auffassung dem Sinn der Regelung entgegenstehen, dass Stellplätze durch die Gemeinde geschaffen werden sollen, wenn dies einem Bauherren nicht möglich ist.

Wir beantragen, diese Mittel für den Bau von Tiefgaragen in Innenhöfen von Wohngebieten zu verwenden. Hier bieten sich insbesondere Stadtviertel mit Carré-Bebauung an. Die Oberflächen der Tiefgaragen können begrünt und als Spielflächen genutzt werden.