Antrag: Verlängerung des Zeitrahmens der CO2-Reduktionsvorhaben in Stuttgart

Antrag: Verlängerung des Zeitrahmens der CO2-Reduktionsvorhaben in Stuttgart

Wir beantragen:

1. Der Gemeinderat beschließt, das Erreichen der CO2-Reduktionsvorhaben der LHS analog der landesrechtlichen Regelungen auf das Jahr 2040 zu verlängern.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der CO2-Reduktionsvorhaben entsprechend dieser geänderten Zeitvorgabe zu konkretisieren.

Begründung:

1. Am 25. Oktober 2024 wurde im beschließenden Ausschuss Klima und Umwelt des Gemeinderats über die Herausforderungen berichtet, die sich aus der Umsetzung der Wärmeplanung der Stadt ergeben. Entsprechend der Vorgaben des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. Juli 2022 wird es als „überragendes Ziel“ der LHS bezeichnet, bis 2035 keine fossilen Energiequellen mehr zu importieren, die Abhängigkeit von Lieferanten und Preissteigerungen zu senken und die Versorgung aus Region und Stadt zu stärken (Pressedienst Stuttgart vom 25. Oktober 2024). Der Gemeinderat der LHS hat 2022 also den gleichen Weg beschlossen wie z.B. die Stadt Mannheim, die in einer kürzlich veröffentlichten Presseerklärung mitteilte, sie sei die erste Stadt in Deutschland, welche bis 2035 kein Gas mehr von auswärts beziehen werde. Nach einem Gutachten von McKinsey beliefen sich die CO2-Reduzierungsplankosten für die LHS auf mindestens 11 Milliarden Euro, aufzubringen hauptsächlich von den Bürgern und Unternehmen der Stadt.

2. Die Zielplanung der LHS erweist sich zunehmend als schwierig bis unmöglich. So will man bis 2035 rund 50% der Energie aus der eigenen Gemarkung gewinnen. Heute (2024) sind es rund 4%. Die LHS will bis 2035 45.000 Heizungsanlagen auf Wärmepumpen umstellen. Das erfordert 3400 Wärmepumpen jährlich. Im Jahr 2023 seien jedoch gerade einmal in 150 aktenkundig gewordenen Fällen Wärmepumpen installiert worden. Für das laufende Jahr 2024 sei der Austausch von 216 konventionellen Heizungen gegen Wärmepumpen beantragt worden. Zu berücksichtigen ist auch, dass im Handwerk das nötige Personal fehlt, um diese Arbeiten kurz- bzw. mittelfristig realisieren zu können. Um Wohnungen mit Fernwärme zu versorgen, ist der Bau von rd. 17km Fernwärmeleitungen pro Jahr nötig, mit einer erwarteten Bauzeit von jeweils 4 Jahren. Unabhängig davon müssen Anlagen vorhanden sein, welche die Wärme, die weitergeleitet werden soll, auch erzeugen.
Die Ansätze, Geothermie, Kanalabwasserwärme oder Flusswärme zu nutzen, erweisen sich als technisch schwieriges Unterfangen.

3. Seit dem Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2022, den die AfD-Fraktion nach wie vor ablehnt, haben sich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändert. Deutschland befindet sich in einer offenbar anhaltenden Rezession. Die Autostadt Stuttgart hat mittelfristig mit erheblichen Gewerbesteuereinbrüchen zu rechnen. Der Haushalt der Stadt Stuttgart weist bereits für die Jahre 2024 und 2025 ein Defizit aus. Ein ausgeglichener kommunaler Haushalt ist nur durch Nettoneuverschuldung zu erreichen. Diese Situation wird sich in absehbarer Zeit nicht verbessern. Die wirtschaftliche Vernunft gebietet es, dass Stuttgart in der Umsetzung der (ohnehin fragwürdigen) CO2-Reduktionspläne nicht vorprescht, sondern höchstens die zeitlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg einhält. Der damit verbundene finanzielle Kraftakt dürfte sowieso nicht leistbar sein.

4. Da das Land Baden-Württemberg, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union bei der Erreichung der CO2-Reduzierungswünsche jeweils andere Zeitvorstellungen haben (BW: 2040, BRD: 2045, EU: 2050), fehlen auch die übergeordneten Rechtsnormen und ggf. auch Entschädigungsregelungen, um Maßnahmen umzusetzen. Dazu zählt z. B. die Frage, „wie gründlich“ das städtische Gasnetz zerstört wird und in welchem Zeitraum, welche Mittel dafür eingesetzt werden, usw. Auch aus diesem Umstand ergibt sich die Forderung, den Zeitraum, der sich aus dem (von der AfD-Fraktion abgelehnten) Beschluss des Gemeinderats vom 21.7.2022 ergibt, zu verlängern.

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