Der Neubau der Rosensteinbrücke ist im wahren Sinne ein Jahrhundertprojekt, denn die Brücke wird für Jahrzehnte die Verkehrssituation prägen, vor allem für Bad Cannstatt. Einmal geplant und gebaut, lässt sich nachträglich nichts Wesentliches mehr ändern, und heutige Fehleinschätzungen hätten langanhaltend schädliche Wirkungen.
Wegen der eminent wichtigen verkehrlichen Anbindung von Bad Cannstatt muss diese Verbindung auch für den Kfz-Verkehr nutzbar sein, nicht zuletzt im Hinblick auf die notwendige Redundanz der Verbindungen über den Neckar für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass andere Brücken ausfallen (z. B. wegen dringend anstehender Sanierungsarbeiten oder Verkehrsunfällen). Die Verkehrsplanung darf sich auch bei der Rosensteinbrücke nicht nach Durchschnittssituationen richten, sondern muss schwankender Nachfrage und Ausnahmensituationen gerecht werden.
Für die städtische Dienstleistung “Verkehr” muss die Kapazität sich an der intensivsten Nutzung ausrichten, nicht an vermeintlichen Normalwerten. Auch die Behelfsbrücke, die bis zum Bau der neuen Rosensteinbrücke jahrelang erforderlich sein wird, muss für den Kfz-Verkehr nutzbar sein. Durch eine geeignete Landeshauptstadt Stuttgart Brückenkonstruktion mit obenliegendem Tragwerk lässt sich dieses Ziel erreichen, wie Beispiele von anderen Behelfsbrücken zeigen.
Der wieder hergestellte Kfz-Verkehr über die Rosensteinbrücke wird den Interessen einer großen Zahl von Bürgern entsprechen, gerade auch aus Bad Cannstatt. Die Vermittlung zwischen allen Interessen dürfte in diesem Fall gut möglich sein. Die beantragte Lösung trägt zur intelligenten Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmitteln bei.