Antrag: Waffenverbot bei Veranstaltungen: Kontrolle und Durchsetzung verbessern

AfD-Fraktion im Gemeinderat Stuttgart

Das Führen von Waffen jeglicher Art ist gemäß § 42 Waffengesetz verboten bei
öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen,
Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen.

Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-,
und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.

Mehr zu diesem Antrag finden Sie im Menü unter „Anfragen und Anträge“ oder unter:
https://fraktion-afdstuttgart.de/wp-content/uploads/2024/09/Antrag-29082024-Nr.-1000053-Waffenverbot-bei-Veranstaltungen-Kontrolle-und-Durchsetzung-verbessern.pdf