Das „Klimawandel-Urteil“ des BVerfG

AfD-Fraktion im Gemeinderat Stuttgart

Dass das Bundesverfassungsgericht nicht aus höher Geweihten besteht, sondern knallhart nach machtpolitischen Gesichtspunkten besetzt wird, macht sein jüngstes „Klimawandel-Urteil“ deutlich. Offenbar haben die ideologischen Überzeugungen des linksgrünen Juste Milieus relativ schamlos einen Weg gefunden, dem politischen Klimaradikalismus ein Türchen zu öffnen.

Mit der Zauberformel „Klimawandel“ (wann gab es den je nicht?) können in Zukunft alle Freiheiten eingeschränkt werden, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.

Faktisch bedeutet die verfassungsgerichtliche Apokalypsenannahme den Einzug einer Art Endzeit-Inquisition in die Rechtsauslegung des höchsten deutschen Gerichts.

Angeblich ganz im Sinne „zukünftiger Generationen“, wird nicht mehr das Austarieren unterschiedlicher Grundrechte in der jeweils aktuellen Gegenwart, sondern die Unterordnung unter ein Diktum stets nur mehr oder weniger wahrscheinlicher – weil zukünftiger – Endzeitvisionen („Eisberge schmelzen und das Meer schwappt über“) zur rechtlich leitenden Maxime. Allerdings war eine Frage auch vom Gericht noch nicht ganz zu klären: Wer sagt uns eigentlich, dass zukünftige Generationen sich nicht einfach nur wundern werden, was in unserer heutigen Gegenwart für Abnormitäten ins Werk gesetzt wurden?

Dieser Beitrag erscheint auch im Amtsblatt.

Bild: Armin Linnartz bei Wikimedia,Creative Commons 3 , Ausschnitt, Collage