Man muss kein „Querdenker“ sein, um für das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit einzustehen.
Polizeidirektion und Rechtsgutachter stellten zu den Vorgängen vom Karsamstag eindeutig fest: Es war eine friedliche Demonstration der bürgerlichen Mitte. Ein Verbot wäre verfassungswidrig gewesen, eine Auflösung hätte Gewalt gegen Tausende Alte und Kinder bedeutet und das Infektionsrisiko erhöht: In diesem Rechtsstaat nicht zu machen.
Laut Gesellschaft für Aerosolforschung sind zudem Virus-Übertragungen im Freien äußerst selten und führen NIE zu Clusterinfektionen.
Entgegen diesen Fakten verbreiten Grüne, SPD und Linksfraktion Vorwürfe wegen des nicht erteilten Verbots und der nicht erfolgten Auflösung der Demonstration, wollen den Demonstranten dauerhaft die Versammlungsfreiheit nehmen, bezeichnen sie als gewalttätig und sprechen ihnen sogar die Heimatstadt ab: „Das sind keine Stuttgarter“. FDP und CDU schlossen sich in Teilen an.
2020 fanden übrigens Dutzende Demonstrationen von “Black Lives Matter”, “Fridays For Future”, “Antifa” etc. mit Tausenden Teilnehmern ohne jeden Abstand statt – eine Reaktion von Politik und Medien blieb dabei aus.
Solch postfaktische Argumentation beschädigt den demokratischen Prozess, solche Hetze gegen Andersdenkende vertieft die Spaltung unserer Gesellschaft und solch ungleiche Behandlung zersetzt das Vertrauen in die Politik. Vor solcher Anklage darf die Stadtverwaltung keinen Kotau leisten.
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Dieser Beitrag erscheint auch im Amtsblatt.