Wenn sich die Berliner Grünen hinter das „Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co“ zur Verstaatlichung von Teilen der deutschen Wohnungswirtschaft stellen, zeigt sich darin ein populistischer Trick erster Güte: Aus der Organisationsmacht der Partei heraus werden die Möglichkeiten für Volksbegehren genutzt, um mit einer geringen Minderheit an Unterschriften eigener Ideologie einen plebiszitären Anstrich zu geben.
Der politische Entscheidungsträger kann sich auf diese Weise auch bei ideologiegetriebenen Vorhaben, die in Wirklichkeit im Volke nie Mehrheiten finden würden, auf ein „Volksbegehren“ berufen.
Auch in Stuttgart sind diese scheinplebiszitären Elemente auf dem Vormarsch. Unter dem Stichwort „Bürgerbeteiligung“ organisieren sich partikulare Interessen. Wer sich besonders beteiligungsfähig zeigt, weil er Zeit, Muße und Sprechfähigkeit besitzt, dessen Wille findet Gehör. Und umso mehr natürlich, wenn es der politisch korrekte Wille ist. Man darf gespannt sein, wie viele Aldi-Kassiererinnen und Paketpostausfahrer unter den mitbestimmenden Bürgern sind.
Die Gemeinderäte haben einen repräsentativen Auftrag, indem sie ihr Ohr am Wunsch aller Wähler haben und nicht nur an dem der Bürgerbeteiligten. Die AfD steht auch in der Kommune für einen transparenten Prozess echter direkter Demokratie. Mit klaren Abstimmungen, an denen sich alle Bürger beteiligen können.
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Dieser Beitrag erscheint auch im Amtsblatt.