Verstromungszwang beim Auto?

Verstromungszwang beim Auto?

Technologieoffenheit bei der Erforschung und Entwicklung von Antriebssystemen sichert den Automobilstandort.

Doch schon machen die Lobbyisten eines radikalen Verstromungszwangs beim Auto mobil gegen den Begriff der „Technologieoffenheit“. Ein reiner Framing-Begriff sei das, viel zu positiv besetzt. Man müsse einen staatsverordneten Zwangsrahmen zum Stromantrieb für die Hersteller vorgeben, um so Fakten zu schaffen, sonst ginge es nicht voran.

Blind für echte Antriebsalternativen, wie z. B. synthetische Kraftstoffe, setzt die neue Stromlobby auf ideologisches Haudrauf und Hauruck. Wie immer im Wesentlichen faktenfrei:  Denn vom Handy bis zur Werkzeugmaschine, an keiner Stelle haben staatsverordnete Zwangstechnologien auch nur ein einziges Mal ihre Überlegenheit gegenüber technologischer Wahlfreiheit für Unternehmen und Kunden erwiesen. Möge die bessere Technik gewinnen.

Alles andere bedeutet eine technologische Totgeburt, auch und gerade am internationalen Automobilmarkt. Der verstromenden Zwangskollektivierung Deutschlands zeigen die internationalen Absatzmärkte nämlich die kalte Schulter.

Technologieoffenheit bedeutet, dass die Politik durchaus strenge Rahmenbedingungen setzen kann, den einzelnen Akteuren am „Mobilitätsmarkt“ aber der Freiraum für deren Umsetzung gelassen wird. Und daraus resultiert dann für den Endabnehmer echte Wahlfreiheit für seine Bedürfnisse. Am Ende stehen vielfältige und konkurrenzfähige Technologien für die individuelle Mobilität zu Verfügung.

Bild: pixabay (bearbeitet)

Dieser Beitrag ist auch im Amtsblatt erschienen.