Hannes Rockenbauch und zwei weitere Mitglieder des Linksbündnisses im Stuttgarter Gemeinderat wurden am 30. Oktober vom Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Pikante an der Sache ist: Rockenbauch kandidiert als Oberbürgermeister für die Wahl am 8. November 2020 in Stuttgart. Im Gemeinderat ist er Sprecher eines Bündnisses seiner Wählervereinigung mit der Partei die Linke (SED), einem Tierschützer und einem Piraten. Rockenbauch und seine Kollegen Adler und Pantisano (beide: die Linke) waren im Frühjahr 2018 in ein Haus eingedrungen und hatten darin ein Video gedreht. Sie wollten die Aktion propagandistisch auswerten, um den Hausbesitzer wegen Leerstandes anzuprangern.
Für einen OB-Kandidaten des Linksbündnisses ist es offenbar kein Makel, wegen einer Straftat verurteilt zu werden. Kandidaten anderer Parteien hätten da schon größere Schwierigkeiten. Presse und lokaler Rundfunk berichten zwar über den Vorgang, lassen jedoch ihre sonst so häufig geübte moralische Empörung vermissen. Moralischer Druck sollte allerdings wohl auf das Gericht ausgeübt werden: Die Linken ließen zu einer Demo vor dem Gerichtsgebäude aufmarschieren.
Das Gericht verurteilte die Straftäter zu Geldstrafen zwischen 600 und 1200 Euro – das ist weniger als die Beträge der vorausgegangenen Strafbefehle, gegen die die Angeklagten Einspruch eingelegt hatten. Der Staatsanwalt plädierte für höhere Geldstrafen. Das Gericht meinte jedoch, das sei ja alles recht harmlos gewesen: Es sei bei der „Besetzung“ kein Schaden entstanden, und man habe nur mit wenig krimineller Energie gehandelt. Offenbar sieht das Gericht auf diese Weise den Rechtsfrieden wieder hergestellt.
Rockenbauch hat erst vor Kurzem erklärt, auch als Oberbürgermeister wolle er weiterhin ein „Aktivist“ bleiben. Wir finden es einigermaßen beruhigend, dass wir nicht erfahren werden, was das in der Praxis bedeuten würde.
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