Zehntausend haben am 9. Mai auf dem Cannstatter Wasen ihr Recht als deutsche Bürger wahrgenommen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Prompt fordern nun Kommunalpolitiker härtere Auflagen für solche Demos, weiß Christine Bilger in den Stuttgarter Nachrichten zu berichten. Das Meinungsspektrum der Mandatsträger erweist sich als ziemlich schmal, das Grundrecht aller Deutschen, sich zu versammeln, scheint der Mehrheit im Stuttgarter Gemeinderat weniger wichtig zu sein als das wider besseres Wissen fortgesetzte, sinn- und wirkungslose Virus-Voodoo mit Maske und „sozialer Distanz“. Auch ich wurde am Telefon interviewt und habe fünf Minuten lang versucht darzustellen, warum wir von der AfD die Einschränkung der Grundrechte durch das Infektionsschutzgesetz(!) spätestens aus heutiger Sicht für unverhältnismäßig und damit für rechtswidrig ansehen. Leider stand dann etwas anderes in der Zeitung.
Für den AfD-Stadtrat blieben in dem Artikel nur noch eineinhalb Zeilen mit der platten angeblichen Aussage: „Die Inhalte finden im Gemeinderat bei der AfD Anklang“. Welche „Inhalte“ sollen hier angedeutet werden? In welche Ecke sollen wir gestellt werden? Von der „Szene der Virusleugner und Verschwörungsanhänger“ lässt Oberbürgermeister Kuhn (Grün) raunen.
Ich habe mich dann aufgerafft und Frau Bilger noch eine E-Mail geschrieben:
Sehr geehrte Frau Bilger,
oft mag es schwierig sein, mit dem begrenzten Platz auszukommen, den einem das Redaktionssystem für einen Artikel zubilligt.
Insofern freue ich mich, dass der Inhalt unseres Telefonats nicht komplett der begrenzten Zeichenzahl zum Opfer gefallen ist und Sie der AfD noch eineinhalb Zeilen widmen konnten.
Das wörtliche Zitat von mir ist auch korrekt. Dass die Inhalte der Demo bei der AfD im Gemeinderat Anklang fänden, ist jedoch in dieser lapidaren Form nicht richtig. Es geht uns um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Für dieses einzutreten ist ein Wert an sich. „Inhalte“, die bei dieser Demo von den unterschiedlichsten Teilnehmern geäußert werden, sind in diesem Fall sekundär, solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen. Auch die freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht. Dafür steht die AfD.
In diesem Zusammenhang ist es besonders bedauerlich, wenn „Experten“ wie der Grüne Winter die Legitimität einer Demonstration davon abhängig machen wollen, dass daran nur Menschen teilnehmen, deren Gesinnung ihnen gefällt (man fragt sich, wie er das prüft). Der designierte OB-Kandidat Körner, SPD, ruft gar dazu auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren und künftig keine Demo mehr zuzulassen. Das lustige Trüppchen ‚Puls‘ möchte den Gemeinderat darüber diskutieren lassen, ob Bürger die Versammlungsfreiheit wahrnehmen dürfen? Und den Vogel schießt Herr Kotz von der CDU ab, der Demonstrationen künftig ins Virtuelle verlagern möchte, eine tolle Idee, die man ja dann auch auf andere Grundrechte übertragen könnte.
Danke für das doch freundliche Telefonat. Vielleicht können wir uns ja bei einer künftigen Gelegenheit mal wieder unterhalten.
Beste Grüße
M.