Im März 2020 endet die Betriebsgenehmigung für das Windrad auf dem Grünen Heiner. Auch die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) läuft aus. Die Betreibergesellschaft möchte ihre Anlage gern „wirtschaftlich sinnvoll“ weiter betreiben. Ohne die Subventionen durch das EEG dürfte sich das aber kaum noch lohnen, zumal die heute üblichen, über 200 Meter hohen Anlagen ungefähr fünfmal so groß sind. Und nun hat, zum Schrecken der Windkraftapologeten, vor Kurzem der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg die Genehmigungen für Windräder als unrechtmäßig erklärt.
Eine Verschrottung sei nicht geplant, hieß es noch im November vergangenen Jahres, aber inzwischen wird man diesem Gedanken wieder näher treten müssen. Damit folgt sogleich das nächste Problem. Die Rotoren etwa, aus Faserverbundwerkstoffen gefertigt, widerstehen jedem Recycling, wahrscheinlich kann man sie nicht einmal verbrennen. Es handelt sich um Sondermüll. Was mit dem Betonfundament geschehen soll, ist ebenfalls unklar. Die Umwelt- oder Ökobilanz eines Produktes oder einer Technologie muss deren Umweltwirkungen von der Produktion über den Betrieb bis hin zur Entsorgung analysieren. Bei Windrädern fällt diese Bilanz so schlecht aus, dass ein weiterer Ausbau unverantwortlich ist. Die Stadtwerke Stuttgart wären gut beraten, sich – nicht nur in Weilimdorf – bei Windstrom-Beteiligungen zurückzuhalten.
Bild: Myriam Zilles auf Pixabay
Dieser Beitrag ist auch im Stuttgarter Amtsblatt erschienen.